Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Städtetag Baden-Württemberg ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt zum Projekt „StadtLabore“ www.inklusive-quartiere.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
    • Absätze sind teilweise nicht als solche gekennzeichnet
    • Unzureichende Kennzeichnung der Felder in Online-Formularen, Felder sind bisher als Typ "Text" gekennzeichnet
    • Die Navigation, sowie Klapplisten lassen sich mit der Taste "Esc" nicht schließen
    • Angaben in Formular-Feldern werden vor dem Absenden des Formulars nicht automatisch überprüft
    • PDF-Dokumente die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden
    • Teilweise PDF-Dokumente, die seit dem 23.09.2018 eingestellt wurden
    • Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.
  • Unverhältnismäßige Belastung
    • Videos teilweise ohne Untertitel
    • Videos teilweise ohne Audiodeskription oder Volltext-Alternative
    • Videos teilweise ohne Audiodeskription
    • Bilder in Bildergalerien sind teilweise ohne Alternativtexte, insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien.
  • Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
    • PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.

Zitate im Banner auf der Startseite

Für die Zitate im Bildformat in der Banner-Animation auf der Startseite wird eine barrierefreie Alternative in Textform auf der Unterseite StadtLabor Zitate bereitgestellt.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 09.04.2020 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitv-test.de erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 21.07.2022 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie sind auf inklusive-quartiere.de auf Inhalte gestoßen:

  • die schwer zugänglich sind
  • die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
  • oder die inhaltlich unklar sind

Bitte nehmen Sie über unser Rückmelde-Formular Kontakt zu uns auf.

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass dieser Internetauftritt den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an anna.staffa(at)staedtetag-bw.de wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls der Städtetag Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle(at)bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Ihr Kontakt

„Inklusive Quartiersentwicklung heißt, heute das Zusammenleben der Zukunft zu gestalten. Diesen Prozess zu erleben und zu unterstützen begeistert mich immer wieder.“

Anna Staffa

Fachberaterin Inklusive Quartiersentwicklung

Telefon: 0711 22921-34

Fax: 0711 22921-27

anna.staffa(at)staedtetag-bw.de

Anna Staffa, Fachberaterin inklusive Quartiersentwicklung des Städtetags BW